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   LG Detmold, 21.03.2022 - 21 Ks-31 Js 634/21-7/21   

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LG Detmold, 21.03.2022 - 21 Ks-31 Js 634/21-7/21 (https://dejure.org/2022,20975)
LG Detmold, Entscheidung vom 21.03.2022 - 21 Ks-31 Js 634/21-7/21 (https://dejure.org/2022,20975)
LG Detmold, Entscheidung vom 21. März 2022 - 21 Ks-31 Js 634/21-7/21 (https://dejure.org/2022,20975)
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  • BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17

    Voraussetzungen der Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Kausalzusammenhang;

    Auszug aus LG Detmold, 21.03.2022 - 21 Ks 7/21
    Bei Schüssen in das Genick des Tatopfers, das dem Täter den Rücken zuwendet, liegt es für die Kammer auf der Hand, dass dem Täter bewusst geworden ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen ( vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 15.11.2017 - Az.: 5 StR 338/17 Rn. 15 m.w.N. ).

    Bei Schüssen in das Genick des Tatopfers, das dem Täter den Rücken zuwendet, liegt es auf der Hand, dass dem Täter bewusst geworden ist, einen durch seine Arglosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen ( vgl. BGH, Urteil vom 15.11.2017 - Az.: 5 StR 338/17 Rn. 15 m.w.N. ).

  • BGH, 21.07.2021 - 4 StR 53/21

    Mord (Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein, affektive Durchbrüche, heftige

    Auszug aus LG Detmold, 21.03.2022 - 21 Ks 7/21
    Das gilt in objektiv klaren Fällen bei einem psychisch normal disponierten Täter selbst dann, wenn er die Tat einer raschen Eingebung folgend begangen hat ( BGH, Beschluss vom 21.07.2021 - Az.: 4 StR 53/21 m.w.N. ).

    Die Kammer verkennt hierbei nicht, dass es an einem Ausnutzungsbewusstsein bei affektiven Durchbrüchen oder heftigen Gemütsbewegungen fehlen kann ( ständige Rspr., vgl nur BGH, Beschluss vom 21.07.2021 - Az.: 4 StR 53/21 m.w.N. ).

  • BGH, 15.12.2021 - 6 StR 312/21

    Mord (Mordmerkmale: Heimtücke, niedrige Beweggründe; Vorsatz); Erpressung

    Auszug aus LG Detmold, 21.03.2022 - 21 Ks 7/21
    Nach ständiger Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, ist es für das bewusste Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers erforderlich, dass der Täter die Umstände, die die Tötung zu einer heimtückischen machen, nicht nur an sich wahrgenommen, sondern in dem Sinne in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfasst hat, dass ihm bewusst geworden ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen ( BGH, Urteil vom 15.12.2021 - Az.: 6 StR 312/21 m.w.N. ).
  • BGH, 28.06.2016 - 3 StR 120/16

    Versuchter Heimtückemord durch Einsatz einer Schusswaffe (Arglosigkeit; offen

    Auszug aus LG Detmold, 21.03.2022 - 21 Ks 7/21
    Voraussetzung heimtückischer Begehungsweise ist weiter, dass der Täter die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt ( vgl. BGH, Beschluss v. 28.06.2016 - Az.: 3 StR 120/16 m.w.N. ).
  • BGH, 19.08.2020 - 5 StR 219/20

    Möglichkeit einer ausnahmsweisen Strafmilderung beim Heimtückemord

    Auszug aus LG Detmold, 21.03.2022 - 21 Ks 7/21
    Täterverschulden so viel geringer ist, dass die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe das verfassungsrechtliche Gebot schuldangemessenen Strafens missachten würde, wobei schuldmindernde Umstände besonderer Art vorliegen müssen, die in ihrer Gewichtung gesetzlichen Milderungsgründen vergleichbar sind ( ständige Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 19.08.2020 - 5 StR 219/20) .
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